Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
RENTENVERSICHERUNG
Während des Dienstes für den Staat sind Wehrpflichtige und Zivildienstleistende beitragsfrei Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wehr- oder Zivildienstleistende sind während ihres Dienstes für den Staat automatisch und beitragsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert.
Während ihres Wehr- oder Zivildienstes können junge Bürger keiner Beschäftigung nachgehen. Um diesen Nachteil auszugleichen, sind sie automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert und bekommen Beitragszeiten gutgeschrieben, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund mitteilt. Die Beitragszahlung übernimmt der Staat.
Für die Rentenberechnung wird ein fiktiver Verdienst in Höhe von 60 Prozent der sogenannten Bezugsgröße zugrunde gelegt, die im Jahr 2010 bei 2.555 Euro (West) beziehungsweise 2.170 Euro (Ost) liegt.
Bezugsgröße |
Die Bezugsgröße entspricht dem Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten des vorvergangenen Kalenderjahres. Sie spielt beispielsweise bei der Festlegung der Grenzwerte zur Familienversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei der Hinzuverdienstgrenze von Rentnern eine Rolle. |
Wer in diesem Jahr seinen Wehr- oder Zivildienst ableistet, bekommt folglich pro Kalendermonat einen fiktiven Verdienst von 1.533 Euro in den alten Bundesländern und 1.302 Euro in den neuen Bundesländern im Rentenkonto gutgeschrieben.
Weitere Auskünfte sind bei der Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicetelefon-Nummer 0800-/0004800 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de erhältlich.
(verpd) (ApoRisk)
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