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  • 15.01.2013 – Gesetzentwurf zur Restschuldbefreiung: Experten orten Nachbesserungsbedarf
    15.01.2013 – Gesetzentwurf zur Restschuldbefreiung: Experten orten Nachbesserungsbedarf
    SICHERHEIT – Steuer & Recht Neun Sachverständige haben am 14.01.2013 vor dem Rechtsausschuss mehrheitlich Nachbesserungen an einer Regierungsinitiative zur Privatinsolve...

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Steuer & Recht

Gesetzentwurf zur Restschuldbefreiung: Experten orten Nachbesserungsbedarf

 

Neun Sachverständige haben am 14.01.2013 vor dem Rechtsausschuss mehrheitlich Nachbesserungen an einer Regierungsinitiative zur Privatinsolvenz gefordert. Diese will mit ihrem Gesetzentwurf "zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" (17/11268) ein Anreizsystem schaffen. Schuldnern solle erstmals ermöglicht werden, ein solches Verfahren vorzeitig nach drei oder fünf Jahren zu beenden, "wenn sie innerhalb der genannten Zeiträume eine Mindestbefriedungsquote erfüllen oder zumindest die Kosten des Verfahrens tragen", heißt es in der Vorlage. Der Gesetzentwurf führe damit ein Anreizsystem ein, "von dem sowohl Schuldner als auch Gläubiger profitieren können". Darüber hinaus enthalte er Vorschläge für verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Gläubigerrechte, schreibt die Regierung weiter.

Guido Stephan aus Rheinheim, Mitglied des Vorstands der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung und Richter am Amtsgericht, vertrat die Ansicht, dass die Regierungsinitiative weder das Verfahren an sich verkürze, noch die Gläubigerrechte stärke. Stattdessen schwäche es "ohne Not das außergerichtliche und gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren", verabschiede sich vom Prinzip der Gläubigergleichbehandlung und erschwere die Erlangung der Restschuldbefreiung ohne Nutzen für die Gläubiger.

Ein Kritikpunkt in der Anhörung war unter anderem die erforderliche Quote zur Erlangung der Restschuldbefreiung nach drei Jahren. Im Regierungsentwurf heißt es dazu, dass der Schuldner diese nur erlangen könne, wenn er mindestens 25 Prozent der Insolvenzforderungen beglichen hat. Kann er zumindest die Kosten des Verfahrens begleichen, ist eine Restschuldbefreiung dem Entwurf zufolge immerhin nach fünf Jahren möglich. Die Verkürzung des Verfahrens begrüßten unter anderem Christoph Niering vom Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V., aus Berlin und Claus Richter von der Arbeitsgemeinschaft der Verbände (AG SBV), ebenfalls aus Berlin. Allerdings sprach sich Richter dafür aus, die Restschuldbefreiung für alle Schuldner zu verkürzen und zwar auf eine Dauer von vier Jahren.

Die 25-Prozent-Quote wurde bereits im Vorfeld der Anhörung als "praktisch nicht erreichbar" kritisiert, erklärte Hans-Ulrich Heyer, Richter am Amtsgericht Oldenburg. Er sagte, dass an seinem Gericht 2012 "nahezu 97 Prozent der Verbraucherinsolvenzen nur mit Hilfe der Verfahrenskostenstundung eröffnet werden konnten, weil die Schuldner nicht einmal die Verfahrenskosten aufbringen konnten." Heyers Meinung nach sei eine wesentliche Beeinträchtigung der Gläubigerbelange nicht zu erwarten.

Quelle: Deutscher Bundestag

 

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