Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Steuer & Recht
Unfallkasse muss gesundheitliche Folgen nicht als Berufskrankheit entschädigen
Mobbing am
Arbeitsplatz und seine gesundheitlichen Folgen sind weder als Berufskrankheit
noch als Arbeitsunfall von der gesetzlichen Unfallversicherung zu entschädigen.
Dies entschied in einem am 18.12.2012 veröffentlichten Urteil der 3. Senat des
Hessischen Landessozialgerichts.
Frau erkrankt wegen Mobbing am Arbeitsplatz und beantragt Entschädigung
Eine Frau aus dem Landkreis Fulda fühlte sich aufgrund negativer Gerüchte am
Arbeitsplatz gemobbt. Sie leidet an psychischen Gesundheitsstörungen, die sie
auf das Mobbing am Arbeitplatz zurückführt. Hierfür beantragte sie gegenüber
der gesetzlichen Unfallversicherung eine Entschädigung. Die Unfallkasse Hessen
lehnte den Antrag ab, da eine Berufskrankheit nicht vorliege.
Gerichte verneinen Berufskrankheit
Die Richter beider Instanzen gaben der Unfallkasse Recht. Mobbing und die
hierauf beruhenden Gesundheitsbeeinträchtigungen seien keine anerkannte
Berufskrankheit. Die Erkrankung könne auch nicht "wie" eine
Berufskrankheit entschädigt werden, weil keine Erkenntnisse vorlägen, dass eine
bestimmte Berufsgruppe bei ihrer Tätigkeit in weitaus höherem Grade als die
übrige Bevölkerung Mobbing ausgesetzt sei. Vielmehr komme Mobbing in allen
Berufsgruppen sowie im privaten Umfeld vor. Da keine zeitlich auf höchstens
eine Arbeitsschicht begrenzte Einwirkung vorliege, sei ferner auch kein
Arbeitsunfall anzuerkennen.
Gegen dieses Urteil wurde unter Az. B 2 U 380/12 B Nichtzulassungsbeschwerde
eingelegt.
Hinweise zur Rechtslage
§ 8
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (Gesetzliche Unfallversicherung - SGB VII) |
LSG Hessen, Urteil L 3 U 199/11 vom 18.12.2012
Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.de
Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.de
KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.de
www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | Tweets
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.
Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.