ApoRisk® auf Facebook ApoRisk® auf Twitter
  • 18.12.2012 – Bielefelder Hauseigentümerin muss Dritte nicht vor Dachlawinen schützen
    18.12.2012 – Bielefelder Hauseigentümerin muss Dritte nicht vor Dachlawinen schützen
    SICHERHEIT – Steuer & Recht Die Eigentümerin eines in Bielefeld gelegenen Hauses ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Dritte vor Dachlawinen zu schützen. Vorsorgemaßna...

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


Steuer & Recht

Bielefelder Hauseigentümerin muss Dritte nicht vor Dachlawinen schützen

 

Die Eigentümerin eines in Bielefeld gelegenen Hauses ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Dritte vor Dachlawinen zu schützen. Vorsorgemaßnahmen seien nicht geboten gewesen. Einer Warnung von Seiten der Eigentümerin habe es nicht bedurft. Mit diesem rechtlichen Hinweisen hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm einen Kläger zur Rücknahme seiner Berufung gegen das klageabweisende erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld veranlasst.

Der Kläger hatte sein Fahrzeug am 27.12.2010 auf einem Einstellplatz abgestellt, der auf einem an das Hausgrundstück der Beklagten angrenzenden Grundstück liegt. Dort wurde es durch vom Dach des Hauses der Beklagten herabstürzende Schneemassen beschädigt. Den Ersatz seines mit über 6.800 Euro bezifferten Schadens hatte die Beklagte abgelehnt.

Nach der Auffassung des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm zu Recht. Eine ordnungsbehördliche Verordnung oder Ortssatzung der Stadt Bielefeld schreibe den Hauseigentümern Bielefelds keine Sicherungsmaßnahmen gegen Dachlawinen vor. Ihre Verkehrssicherungspflicht habe die Beklagte ebenfalls nicht verletzt. Einem Hauseigentümer obliege es grundsätzlich nicht, Dritte vor Dachlawinen zu schützen. Zu speziellen Sicherungsmaßnahmen sei er nur dann verpflichtet, wenn besondere Umstände vorlägen, wie die allgemeine Schneelage des Ortes, eine besondere Beschaffenheit und Lage des Gebäudes, allgemein ortsübliche Sicherungsvorkehrungen, die konkreten Schneeverhältnisse oder Art und Umfang des gefährdeten Verkehrs. Derartige besondere Umstände seien im Schadensfall nicht festzustellen. Vor möglichen Dachlawinen habe die Eigentümerin auch nicht warnen müssen, weil diese Gefahrenlage für den aufmerksamen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig erkennbar gewesen sei.

OLG Hamm, Beschluss I-9 U 119/12 vom 14.08.2012

 

Weitere Meldungen


Apotheken-Mehrbesitz,Versandhandel oder auch weitere Nebenbetriebe – alle Risiken in einer Police versichert
Einwirtschaftliches Versicherungskonzept für Apotheken mit mehreren Betriebseinheiten
http://www.aporisk.deLink

Mit einem Klickdie optimale private und geschäftliche Gefahrenabsicherung für den Apothekerund die Apothekerin finden
Angebots- und Vergleichsrechner für Apothekenversicherungen
http://www.aporisk.deLink

KOSTEN SPAREN BEI BESTEHENDER PRIVATER KRAKENVERSICHERUNG DURCH TARIFWECHSEL INNERHALB DER GLEICHEN GESELLSCHAFT
Wie begegnet man der Beitragsexplosion in der PKV ?
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de | www.pharm-assec.de | www.apo-risk.de

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Die Versicherung mit Konzept
    Die Versicherung mit Konzept
    PharmaRisk® OMNI | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung.

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • Die PharmaRisk® FLEX
    Die PharmaRisk® FLEX
    Eine flexible Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Nutzen Sie unsere Erfahrung und rufen Sie uns an

Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800. 919 0000 oder Sie faxen uns unter 0800. 919 6666, besonders dann, wenn Sie weitere Informationen zu alternativen Versicherern wünschen.

Mit der ApoRisk® FirmenGruppe steht Ihnen ein Partner zur Seite, der bereits viele Apothekerinnen und Apotheker in Deutschland zu seinen Kunden zählen darf. Vergleichen Sie unser Angebot und Sie werden sehen, es lohnt sich, Ihr Vertrauen dem Versicherungsspezialisten für Ihren Berufsstand zu schenken.

  • Die PharmaRisk® CYBER
    Die PharmaRisk® CYBER
    Eine einzige Versicherung für alle Internetrisiken