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  • 15.05.2010 – Folgenschwere Entscheidung
    15.05.2010 – Folgenschwere Entscheidung
    SICHERHEIT – RECHTSSCHUTZVERSICHERUNGEN Eine Versicherung würde man am liebsten erst dann abschließen, wenn man sie braucht. Das ist zwar verständlich, aber die Assekuran...

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ApoRisk® Nachrichten - Sicherheit:


RECHTSSCHUTZVERSICHERUNGEN

Folgenschwere Entscheidung

 

Eine Versicherung würde man am liebsten erst dann abschließen, wenn man sie braucht. Das ist zwar verständlich, aber die Assekuranzen machen da nicht mit. Ist der Schaden bereits eingetreten, ist es für den Abschluss einer Versicherung zu spät.

Eine Rechtsschutzversicherung ist für streitwütige Zeitgenossen schon fast eine Selbstverständlichkeit. Doch beim Abschluss sollte man besser zweimal die Versicherungsbedingungen lesen. Kauft man beispielsweise im März einen Gebrauchtwagen vom Händler, schließt im Mai eine Rechtsschutzpolice ab und gerät im Dezember in einen Rechtsstreit mit dem Autohändler, springt nicht zwangsläufig die Rechtsschutzversicherung ein. Im Zweifel verweigert die Versicherung die Leistung mit Verweis auf Vorvertraglichkeit, denn die eigentliche Ursache des Rechtsstreits liegt im Kauf des Fahrzeuges, das bereits vor Abschluss der Versicherung erworben wurde.

Folgenschwere Entscheidung

Außerdem haben viele Versicherer in ihren Klauseln nach Vertragsabschluss erst mal eine Wartezeit von drei Monaten verankert. Damit wollen die Versicherer verhindern, dass die Kunden bewusst eine Versicherung abschließen, weil sie in Kürze eine rechtliche Auseinandersetzung befürchten.

Vor Vertragsabschluss sollte man sich zudem bewusst sein, welche Rechtsschutzpolice man überhaupt braucht. Eine Versicherung, die quasi jeden Rechtsstreit abdeckt, gibt es nicht. Obwohl Scheidungs- und Unterhaltsprozesse statistisch gesehen häufig vorkommen, findet eine Unterstützung durch die Rechtsschutzversicherung gar nicht oder nur stark eingeschränkt statt. Die häufigsten Pakete beinhalten Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Mietrechtsschutz. Alle Versicherungsbestandteile sind aber auch einzeln abschließbar. Um herauszufinden, in welchen konkreten Fällen die Versicherung zahlt oder auch nicht zahlt, kommt man um die genaue Lektüre der Vertragsbedingungen nicht herum.

Nur wenige Versicherungen mit guten Bedingungen

Die Stiftung Warentest hat zuletzt im vergangenen Herbst die Preise und Leistungen von 45 Versicherern unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist eher ernüchternd. Günstige Versicherungen sind zwar unter den Anbietern zu finden, doch bei den Vertragsbedingungen lassen die meisten zu wünschen übrig. Die Bestnote "sehr gut" wurde überhaupt nicht vergeben, gerade mal acht Anbieter schafften ein "gut". Die Bestnote erhielt die Rechtschutz Union/Alte Leipziger mit dem Tarif T07 (erweiterte Leistungen). Ähnlich gut aber deutlich günstiger war das Angebot der Auxilia, das allerdings nur erhältlich ist, wenn man für 27 Euro jährlich dem Kraftfahrer e.V. beitritt.

Zum Standard ist mittlerweile eine Selbstbeteiligung von 100 bis 150 Euro im Schadensfall geworden. Viele Versicherer bieten gar keine Policen ohne Selbstbehalt an und bei den anderen sind diese preislich meist wesentlich unattraktiver. Mit Selbstbeteiligung kosten gute Verträge zwischen 200 und 300 Euro.

Versicherung zahlt auch bei Aufhebungsvertrag

Im Feld des Arbeitsrechtsschutzes waren die Tester überwiegend mit den Leistungen zufrieden. Das liegt vor allem an einem Urteil des Bundesgerichtshofs, der entschiedenen hat, dass die Rechtsschutzversicherungen auch dann zahlen müssen, wenn der Chef über einen Aufhebungsvertrag reden will (Az. IV ZR 305/07). Bis dahin vertraten viele Versicherungen den Standpunkt, erst zahlen zu müssen, wenn die Kündigung auf dem Tisch liegt.

Vorsicht ist bei den meisten Versicherern angesagt, wenn es um Streitigkeiten in Sachen Geldanlage und Falschberatung geht. Nur wenige Anbieter im Testfeld zahlen in solchen Fällen überhaupt und die wenigen, die einspringen, tun dies in der Regel nur mit geringen, gedeckelten Beträgen.

Standard bei vielen Versicherungen ist hingegen die kostenlose telefonische Beratung. Dabei wird selbst der sonst übliche Selbstbehalt nicht fällig. Für die Versicherer lohnt sich dies trotzdem, weil so viele Fragen schnell geklärt werden können ohne hohe Kosten zu verursachen. Da der Kontakt zum Versicherungskunden auf diesem Weg schon mal hergestellt ist, können die Versicherer im Ernstfall auf einen Anwalt verweisen, der einen Vertrag mit der Versicherung abgeschlossen hat.

von Alexander Klement (ApoRisk)

 

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