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Freude über EuGH-Entscheidung
Berlin - An die Preisbindung muss DocMorris sich nicht halten, aber Gewinnspiele auf Rezept gehen zu weit. Bei der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) freut man sich über diese Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Seit Jahren geht die Kammer immer wieder juristisch gegen DocMorris vor, wenn die Konzepte des Versenders „das stabile, sichere und funktionierende System der Arzneimittelversorgung durch die Apotheken vor Ort bedrohen“.
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