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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Neue Änderungsanträge zum DVPMG
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Berlin - Gebetsmühlenartig hat die ABDA in den vergangenen Monaten Nachbesserungen beim Makelverbot gefordert. Nun wurde sie endlich gehört. In einem weiteren Schwung Vorschläge für Änderungsanträge zum Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) hat das Bundesgesundheitsministerium das Anliegen der Apothekerschaft aufgegriffen: Das Zuweisungs- und Makelverbot soll künftig auch ausdrücklich den E-Rezept-Token erfassen.
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