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BSG muss entscheiden
Berlin - Die AOK Bayern retaxiert Verwürfe bei der Sterilherstellung deutlich strenger als andere Kassen. Von den Apothekern wird regelmäßig verlangt, die Haltbarkeit über die in der Hilfstaxe vereinbarten Fristen hinaus zu verlängern. Fast genauso regelmäßig trifft sich die Kasse deshalb mit den Retaxierten vor Gericht. Jetzt hat die AOK vor dem Sozialgericht Nürnberg eine Klatsche kassiert. Die Richter stützen sich im Urteil auch auf eine in einem Parallelverfahren eingeholte Stellungnahme des GKV-Spitzenverbands. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung geht die Sache jetzt direkt zum Bundessozialgericht (BSG).
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