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  • 23.03.2021 – Was bedeutet die österliche „Ruhezeit“ für Apotheken?
    23.03.2021 – Was bedeutet die österliche „Ruhezeit“ für Apotheken?
    POLITIK | Bund-Länder-Beschluss | Berlin - Bis tief in die Nacht hinein rangen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs und -chefinnen der Länder um den jüngsten Corona-Bes...

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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Branchennachrichten - Politik:


Bund-Länder-Beschluss

Was bedeutet die österliche „Ruhezeit“ für Apotheken?


Berlin - Bis tief in die Nacht hinein rangen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs und -chefinnen der Länder um den jüngsten Corona-Beschluss. Was sollten sie den Bürger:innen für die Ostertage bescheren? Nun steht fest: Es wird wohl der schärfste Lockdown seit Beginn der Pandemie – zumindest über fünf Tage. Der Beschluss nennt es etwas zahmer „erweiterte Ruhezeit zu Ostern“. Selbst für die Apotheken ist noch nicht klar, ob sie am Gründonnerstag und dem Samstag vor Ostersonntag normal öffnen können. Das letzte Wort werden die Länder haben.

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