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Arbeitsrechtlerin: Schnelltests nur Angebot, keine Pflicht
Berlin - Schnell- und Selbsttests auf Sars-CoV-2 sollen bald zum Alltag werden: Viele Arbeitgeber werden mit der Testverordnung verpflichtet, ihren Arbeitnehmern mindestens einmal pro Woche die Möglichkeit zu geben, sich testen zu lassen. Aber können sie sie umgekehrt auch dazu verpflichten, sich testen zu lassen, um die Sicherheit der Belegschaft zu erhöhen? Nein, sagt Arbeitsrechtsexpertin Inka Müller-Seubert von der Wirtschaftskanzlei CMS. Auch die Einführung einer allgemeinen Testpflicht am Arbeitsplatz wäre demnach rechtlich nicht zulässig.
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