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  • 24.02.2021 – Testendes Apothekenpersonal kann Impftermin vereinbaren
    24.02.2021 – Testendes Apothekenpersonal kann Impftermin vereinbaren
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Baden-Württemberg

Testendes Apothekenpersonal kann Impftermin vereinbaren


Berlin - In Baden-Württemberg hat das Sozialministerium dem Landesapothekerverband am heutigen Mittwoch zugesagt, dass Apothekenpersonal, das Antigen-Schnelltests durchführt, in die Priorisierungsgruppe 2 der Corona-Impfverordnung fällt. Erst gestern hatte das Ministerium mitgeteilt, dass nun alle Unter-65-Jährigen aus der zweiten Priorität geimpft werden könnten – mit dem AstraZeneca-Impfstoff. Test-Apotheken waren da allerdings noch nicht explizit genannt.

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