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  • 08.02.2021 – Gekürztes Maskenhonorar: Ärgerlich, aber hinzunehmen
    08.02.2021 – Gekürztes Maskenhonorar: Ärgerlich, aber hinzunehmen
    POLITIK | Rechtliche Einschätzung | Berlin - Für FFP2-Masken, die Apotheken nach Vorlage des „Berechtigungsscheins 2“ an Risikogruppen ausgeben, gibt es künftig nur noch 3...

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Rechtliche Einschätzung

Gekürztes Maskenhonorar: Ärgerlich, aber hinzunehmen


Berlin - Für FFP2-Masken, die Apotheken nach Vorlage des „Berechtigungsscheins 2“ an Risikogruppen ausgeben, gibt es künftig nur noch 3,90 Euro inklusive Umsatzsteuer statt 6 Euro. Ist diese Änderung der Corona-Schutzmasken-Verordnung rechtlich zulässig? Apothekenrechtsexperte Dr. Morton Douglas meint: Ja, diese in die Zukunft gerichtete Anpassung mag zwar ärgerlich sein – für rechtlich angreifbar hält er sie aber nicht.

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