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Kammergericht Berlin
Berlin - Im Rechtsstreit zwischen dem Brandenburger Pharmagroßhändler Lunapharm und dem Fernsehsender RBB um die Berichterstattung zu illegalem Handel mit Krebsmedikamenten hat das Kammergericht Berlin das Urteil des Berliner Landgerichts (LG) weitgehend bestätigt, wonach Teile des im ARD-Magazin „Kontraste“ ausgestrahlten Berichts unzulässige Verdachtsberichterstattung gewesen seien. Einen Schadensersatzanspruch der Klägerin verneinte das Kammergericht ebenfalls. Lunapharm Geschäftsfüherin Susanne Krautz-Zeitel kann jetzt noch vor den Bundesgerichtshof ziehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
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