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Trotz Datenschutzbedenken
Berlin - Ab dem 1. Januar sind die Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Als Versicherter hört man davon aber bisher nichts – denn auch weniger als einen Monat vor Ende der Frist ist der Streit um deren datenschutzrechtliche Zulässigkeit nicht geklärt. Das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) droht den Kassen mit Sanktionen, wenn sie keine ePA anbieten, der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) Ulrich Kelber droht den Kassen wiederum mit aufsichtsrechtlichen Schritten, wenn sie es tun. Bei den Kassen herrscht deshalb Verunsicherung. Nun hat das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) in den Streit eingegriffen: Es fordert die Kassen implizit auf, die ePA trotz datenschutzrechtlicher Bedenken einzuführen und es notfalls auf einen Gerichtsprozess ankommen zu lassen – bei dem werde das BAS die Kassen unterstützen.
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