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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Drittes Bevölkerungsschutzgesetz
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Berlin - Während der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sollen Personen mit besonders hohem Risiko für einen schweren oder gar tödlichen COVID-19-Krankheitsverlauf nicht nur Anspruch auf Impfungen und Testungen haben. Auch Schutzmasken sollen ihnen zustehen. Diese sollen sie voraussichtlich in Apotheken bekommen. Das sieht ein Änderungsantrag zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz vor, das diese Woche abschließend vom Bundestag beraten wird. Die Details zum Schutzmaskenanspruch, auch zur Abgabe in Apotheken, sind nach Inkrafttreten des Gesetzes noch per Rechtsverordnung zu regeln.