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Behandlungsfehler
Berlin - Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die niedergelassenen Ärzte per Gesetz zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung zwingen. Damit sollen Schadensersatzansprüchen von Patienten bei Behandlungsfehlern abgesichert werden. Bisher ist die Versicherungspflicht nur im Berufsrecht der Ärzte geregelt. Das hält Spahn nicht länger für ausreichend. Die Gesetzesänderung ist enthalten im Entwurf des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – (GVWG). Auf die Versicherungswirtschaft wartet ein neues Geschäft.
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