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Bellinger zweifelt an Aussonderungsrecht
Berlin - Eine der Kernfragen im Insolvenzverfahren zu AvP betrifft die sogenannten Aussonderungsrechte der Apotheker. Für die Betroffenen liegt der Fall klar: Da jeder Rezeptumsatz eindeutig zugeordnet werden kann, müssten diese Beträge der Insolvenzmasse entnommen und direkt ausgezahlt werden. Doch so einfach ist es in der Praxis nicht: Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Bernhard Bellinger kommt nach einer intensiven Prüfung in seiner Kanzlei sogar zu dem gegenteiligen Schluss: dass das Aussonderungsrecht gesperrt ist. Paradoxerweise liegt das daran, dass AvP die eigenen Verträge gebrochen hat.
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