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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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ApoRisk® Branchennachrichten - Politik:


ApothekenRechtTag – der „neue“ Botendienst

Face-to-Face-Kontakt ist weiterhin Goldstandard


Stuttgart - Seit rund einem Jahr gelten neue Vorgaben zum Botendienst in der Apothekenbetriebsordnung: Die erlaubnisfreie Zustellung von Arzneimitteln durch einen Apothekenboten ist jetzt nicht mehr nur „im Einzelfall“ erlaubt, vielmehr ist sie nun auf Kundenwunsch generell zulässig. Die Coronakrise hat dem Botendienst einen weiteren, ungeahnten Schub verliehen und gleichzeitig die Vorzüge einer wohnortnahen Arzneimittelversorgung durch öffentliche Apotheken verdeutlicht. Dennoch wirft der Botendienst zum Teil komplexe Rechtsfragen auf. Dr. Bettina Mecking, Justiziarin der Apothekerkammer Nordrhein, zeigte beim ApothekenRechtTag auf, wo die juristischen Fallstricke, aber auch Chancen beim „neuen“ Botendienst liegen.

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