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Herstellung in der Apotheke
Berlin - In den vergangenen Monaten haben die Apotheken im großen Maße Desinfektionsmittel hergestellt. Durch Sonderregelungen war die Produktion spezieller Rezepturen möglich. Nun scheinen die Engpässe bei Desinfektionsmitteln zum größten Teil überwunden. Die Möglichkeit zur Herstellung in der Apotheke bleibt dennoch vorerst bis zum 5. April 2021 erhalten. Die Allgemeinverfügung vom 9. April läuft zum 6. Oktober aus, ab dem Folgetag gelten neue Bestimmungen. Innerhalb der Änderungen wurde beispielsweise die Verwendung von 1-Propanol gestrichen. Auch eine Meldung der Gesamtmenge muss erfolgen.
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