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Änderungsanträge zum VOASG
Berlin - Noch vor der für kommenden Freitag vorgesehenen 1. Lesung des Apothekenstärkungsgesetzes (VOASG) im Bundestag hat die Regierungskoalition erste Änderungsanträge vorgelegt. Damit werden noch im VOASG enthaltene, aber bereits in anderen Gesetzen vorgenommene Regelungen wie beispielsweise zum Wiederholungsrezept wieder gestrichen. Aber es gibt auch Neuigkeiten: So sollen Apotheken für andere Apotheken patientenindividuell hergestellte Arzneimittel zur parenteralen Anwendung herstellen und abgeben dürfen. Auch Opiod-Schmerzpumpen sollen zwischen Apotheken erlaubnisfrei abgegeben werden können. Und Arzneimittel im Automaten müssen so verpackt werden wie beim Botendienst.
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