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Apotheke vs. BfArM
Berlin - Die früher benötigte Ausnahmeerlaubnis für den Handel mit Medizinal-Cannabis hatte der Apotheker aufgegeben. Doch für die letzte Überwachung vor Ort hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ihm noch eine saftige Rechnung über 2024 Euro ausgestellt. Weil er das für völlig unangemessen hielt, klagte er gegen den Bescheid – mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Köln wies das BfArM in die Schranken.
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