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Patientendaten-Schutzgesetz
Berlin - In dieser Woche wird der Bundestag das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) verabschieden. Damit wird das eRezept ab 2022 zur Regel-Verordnung bestimmt. Jetzt haben die Regierungsfraktionen von Union und SPD noch einige Änderungsanträge nachgeschoben: So sollen die Verordnungs- und Dispensierdaten ein halbes Jahr gespeichert werden. Und es sollen Absprachen zwischen Apothekern, Ärzten und Heimen im Rahmen von gesetzlich zulässigen Verträgen möglich sein. Nicht durchsetzen konnte sich die Abda bisher mit ihrer Forderung nach einer technischen Makelsperre für eRezepte.
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