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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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Import/Original
Berlin - Weil ein Apotheker einen Reimport abgegeben hatte, obwohl es einen Vertrag über das Original gab, retaxierte die BKK Diakonie die entsprechende Verordnung auf Null. Einfach so akzeptieren wollte der Kollege die Kürzung um 500 Euro nicht; er wollte wenigstens wissen, wie hoch der tatsächliche Schaden – also der entgangene Rabatt – für die Kasse denn tatsächlich war. Nachdem er zunächst erfolgreich war, wies das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) seine Klage jetzt ab.
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