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Brustimplantate-Skandal
Luxemburg - Auch zehn Jahre nach dem Skandal um minderwertige Brustimplantate aus Frankreich kommen deutsche Patientinnen mit der Forderung nach Schadenersatz oder Schmerzensgeld nicht vom Fleck. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass das EU-Recht keine Ansprüche an den Versicherer des französischen Herstellers PIP hergibt. PIP selbst ist längst pleite. Und die Rolle des TÜV Rheinland, der der Firma einst ein Qualitätssiegel gab, ist immer noch nicht juristisch geklärt. Der Streit wird für die Frauen zur Geduldsprobe.
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