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  • 27.05.2020 – Das große Testen kann beginnen
    27.05.2020 – Das große Testen kann beginnen
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Test-Verordnung

Das große Testen kann beginnen


Berlin - Testen, testen, testen – je früher mit SARS-CoV-2 Infizierte erkannt werden, desto erfolgreicher lässt sich intervenieren. Daher sollen künftig auch asymptomatische Personen auf Kassenkosten getestet werden können. Die Grundlage hierfür hat der Gesetzgeber im Zweiten Bevölkerungsschutzgesetz gelegt. Nun hat das Bundesgesundheitsministerium den Entwurf der konkretisierenden Verordnung vorgelegt. Diese legt Kriterien fest, für wen genau diese Tests in Frage kommen.

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