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Corona-Maßnahmen
Berlin - Mit der „Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung“ (MedBVSV) ist heute durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger die bisher letzte Verordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes in Kraft getreten. Damit verschafft sich Spahn im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie weitreichende Handlungsoptionen im Arzneimittel- und Apothekenrecht. Die MedBVSV hebt unter anderem die Apothekenpflicht für zentral beschaffte Medikamente auf. Die Bundesregierung kann demnach Arzneimittel selbst kaufen, importieren und in den Verkehr bringen.
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