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  • 26.05.2020 – BMF: Ausnahmen von Manipulationsschutz-Frist
    26.05.2020 – BMF: Ausnahmen von Manipulationsschutz-Frist
    POLITIK | Registrierkassengesetz | Berlin - Das Bundesfinanzministerium bleibt hart – aber nur grundsätzlich: Die Frist zur Installation des elektronischen Manipulationsschutz...

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ApoRisk® Branchennachrichten - Politik:


Registrierkassengesetz

BMF: Ausnahmen von Manipulationsschutz-Frist   


Berlin
- Das Bundesfinanzministerium bleibt hart – aber nur grundsätzlich: Die Frist zur Installation des elektronischen Manipulationsschutzes von Registrierkassen wird wegen der Corona-Krise nicht ein zweites Mal verlängert. Ab 1. Oktober müssen im Prinzip alle Kassensysteme der Apotheken mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Aber es gibt Ausnahmen: „In Einzelfällen können Steuerpflichtige bei der zuständigen Finanzbehörde einen Antrag auf eine über den 30. September 2020 hinausgehende Befreiung von der Pflicht zum Einsatz einer TSE stellen“, teilte das Bundesfinanzministerium (BMF) gegenüber APOTHEKE ADHOC mit.

Weiterlesen: APOTHEKE ADHOCLink

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