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Gesundheitsforschung
Berlin - Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) dürfen Daten zur persönlichen Gesundheit pseudonymisiert zu Forschungszwecken aufbereitet und ausgewertet werden. Jetzt hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eine Verordnung vorgelegt, mit der die bisherige Datenaufbereitungsstelle zu einem Forschungsdatenzentrum weiterentwickelt wird. Angedockt wird es an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), muss aber unabhängig geführt werden. Alle Gesundheitsdaten der Bevölkerung werden von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt und über eine „Vertrauensstelle“ pseudonymisiert. Erfasst werden auch die Daten aller Apotheken und alle Daten der Verordnung und der Arzneimittelabgabe.
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