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Notfallbeschaffungsverordnung
Berlin - Mit der „Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung“ (MedBVSV) will sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn während der Corona-Krise weitreichende Kompetenzen in der Arzneimittelversorgung verschaffen. Unter anderen soll die Bundesregierung selbst Arzneimittel kaufen, importieren und unter Umgehung der Apotheken abgeben können. In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) dieses Vorgehen, fordert allerdings für die Hersteller eine angemessene Entschädigung für die Arzneimittel und Haftungserleichterungen.
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