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Botendienst und Austausch
Berlin - Gestern hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn per Eil-Verordnung ein Honorar von fünf Euro für den Botendienst festgesetzt. Außerdem sollen Apotheken bei Lieferengpässen von der Packungsgröße oder Wirkstärke eines Medikamentes abweichen oder es nach Rücksprache mit dem Arzt gegen ein ähnliches (aut simile) austauschen können. Die Abda begrüßt in einer ersten Reaktion die Corona-Neuregelungen.
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