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  • 06.04.2020 – Einmalig 250 Euro für den Botendienst – und 5 Euro für jede Lieferung
    06.04.2020 – Einmalig 250 Euro für den Botendienst – und 5 Euro für jede Lieferung
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ApoRisk® Branchennachrichten - Politik:


BMG-Eilverordnung zur Arzneimittelversorgung

Einmalig 250 Euro für den Botendienst – und 5 Euro für jede Lieferung


Berlin - Die Apotheken sollen in der Corona-Pandemie für ihre besonderen Leistungen besser vergütet werden: Für jeden Botendienst soll es einen Zuschlag von fünf Euro geben. Zudem soll jede Apotheke einmalig 250 Euro erhalten, um sich für den Botendienst sicher auszustatten. Das sieht die „SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung“ vor, deren Referentenentwurf das Bundesgesundheitsministerium jetzt vorgelegt hat.

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