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Gelockerte Abgaberegeln
Berlin - In der Corona-Krise haben die Kassen die Abgaberegeln gelockert, um unnötige Apothekenbesuche zu vermeiden und so persönliche Kontakte zu reduzieren. Daher gestatten die Kassen ausnahmsweise und vorübergehend, die Versicherten mit einem in der Apotheke vorrätigen wirtschaftlichen Arzneimittel zu versorgen, wenn das rabattierte Arzneimittel nicht zum Zeitpunkt der Rezepteinlösung parat ist. Die AOK Nordost übernimmt zudem im Ausnahmefall mögliche Mehrkosten. Die folgenden Grundsätze sind bis zum 30. April gültig.
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