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Importförderklausel
Berlin - Die Europäische Kommission hat keine rechtlichen Bedenken gegen die deutsche Importförderklausel. In ihrer Antwort auf die Nachfrage der tschechischen EU-Abgeordneten Kateřina Konečná bewertet Binnenmarktskommissar Thierry Breton den Parallelhandel mit Arzneimittel als „rechtmäßige Form des Handels innerhalb des Binnenmarkts“. Konečná wollte wissen, ob die Importförderklausel mit EU-Recht vereinbar ist.
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