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Kein Rabattvertrag, keine Abgaberangfolge
Berlin - Im Kampf gegen Lieferengpässe räumt die Regierungskoalition den Apotheken jetzt größeren Handlungsspielraum ein und verhindert Mehrbelastungen für Patienten: Die Apotheker sollen künftig nicht lieferfähige Verordnungen nach „angemessenere Frist“ mit verfügbaren wirkungsgleichen Arzneimitteln austauschen dürfen. Die bisher vorgesehene 24-Stunden-Frist fällt weg, genauso wie die rigide Austauschregel nach dem Rahmenvertrag. Eventuelle Mehrkosten beim Arzneimittelaustausch aufgrund von Lieferproblemen müssen die Kassen tragen. Das sehen die aktuellen, aber noch nicht „ressortabgestimmten“ Änderungsanträge zum Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) vor.
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