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Positionspapier zur Digitalisierung
Berlin - Ab Januar können Ärzte erstmals Gesundheits-Apps auf Rezept verordnen. Diese müssen vorher vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen sein. Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat nun ein Positionspapier zur Aufnahme von digitalen Gesundheitsanwendungen in den GKV-Leistungskatalog vorgelegt. Darin schlägt der BVMed sieben Maßnahmen zur Umsetzung des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) vor. Unter anderem soll für Apps das Sachleistungsprinzip gelten. Damit müssten Versicherte keine Vorkasse leisten.
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