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Vakuum bei Apothekenkontrolle
Berlin - Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) führt Gespräche mit der niederländischen Apothekenaufsicht über die sogenannten Grenzapotheken. Denn für Apotheken, die zwar in den Niederlanden liegen, aber fast nur deutsche Kunden haben, gelten Sonderregeln: Sie müssen den Behörden bescheinigen, dass sie den Rechtsvorschriften des Landes genügen, aus dem die Kundschaft kommt – also Deutschland. Dafür brauchen die Grenzapotheken die Bescheinigung einer deutschen Aufsicht. Und hier scheint es ein Vakuum zu geben.
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