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  • 19.11.2019 – ATMP: Schnellere Verfügbarkeit durch regelhafte Nutzenbewertung
    19.11.2019 – ATMP: Schnellere Verfügbarkeit durch regelhafte Nutzenbewertung
    POLITIK | EU-Zulassungen | Stuttgart - Für alle EU-zugelassenen Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) soll künftig ausschließlich eine Nutzenbewertung nach § 35 a SGB ...

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EU-Zulassungen

ATMP: Schnellere Verfügbarkeit durch regelhafte Nutzenbewertung


Stuttgart - Für alle EU-zugelassenen Arzneimittel für neuartige Therapien (ATMP) soll künftig ausschließlich eine Nutzenbewertung nach § 35 a SGB V durchgeführt und nachfolgend im „AMNOG-Verfahren“ ein Erstattungsbetrag verhandelt werden. Damit stünden die ATMP unmittelbar mit der Zulassung für die Versorgung der Patienten zur Verfügung. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz hervor.

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