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  • 06.11.2019 – ABDA: Entschädigung für Apothekenstichproben
    06.11.2019 – ABDA: Entschädigung für Apothekenstichproben
    POLITIK | Medizinprodukterecht | Berlin - Ende Mai 2020 tritt die EU-Verordnung über Medizinprodukte in Kraft. Daher müssen auf nationaler Ebene Gesetzesanpassungen erfolgen. Z...

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ApoRisk® Branchennachrichten - Politik:


Medizinprodukterecht

ABDA: Entschädigung für Apothekenstichproben 


Berlin
- Ende Mai 2020 tritt die EU-Verordnung über Medizinprodukte in Kraft. Daher müssen auf nationaler Ebene Gesetzesanpassungen erfolgen. Zum gleichen Zeitpunkt tritt auch die EU-Verordnung über In-Vitro-Diagnostika in Kraft. Hierfür werden Vorfestlegungen getroffen, die allerdings erst 2022 gültig werden. Das sogenannte Medizinprodukteanpassungsgesetz (MPAnpG-EU), das heute vom Bundeskabinett verabschiedet wird, übernimmt im Wesentlichen die EU-weit gültigen Vorgaben der EU-Verordnungen in deutsches Recht. Von diesen Änderungen sind laut ABDA auch die Apotheken betroffen, die regelmäßig Medizinprodukte betreiben, anwenden und auf dem Markt bereitstellen. Es können kostenlose Stichproben genommen werden.  

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