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Retaxfalle: Rezeptgültigkeit
Berlin - Für Privatversicherte ist es ein großer Vorteil, wenn die Apotheke direkt mit der Versicherung abrechnet. Das klappt in der Regel auch problemlos. Nicht so in diesem Fall: Ein Apotheker bleibt jetzt vermutlich auf 3500 Euro sitzen, weil sein Patient ihm nicht mitgeteilt hat, dass er im Basistarif versichert ist. Damit gilt nach Ansicht der Versicherung nicht die dreimonatige Frist für das Privatrezept – vielmehr hätte die Verordnung innerhalb eines Monats eingelöst werden müssen.
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