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Ritalin-Arzt fällt bei Apotheken-Kontrolle auf
Berlin - Bei einer unangekündigten Kontrolle einer Apotheke waren dem Vertreter der Überwachungsbehörde einige Betäubungsmittel-Rezepte aufgefallen. Als Nachfragen bei dem verordnenden Arzt nicht weiterhalfen, drohte die Behörde mit Zwangsgeldern, der so Bedrohte klagte. Doch der Verwaltungsgerichtshof München (VGH) entschied jetzt, dass der Arzt mit Patientenakten belegen muss, warum er die BtM-Rezepte im Einzelfall ausgestellt hat.
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