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Apothekenstärkungsgesetz
Berlin - Nach der ersten Version des Kabinettsentwurf zum Apothekenstärkungsgesetz sollen die Apotheker 150 Millionen Euro zusätzlich für pharmazeutische Dienstleistungen erhalten. Im Referentenentwurf waren außerdem noch Erhöhungen bei den Nacht- und Notdiensten sowie bei Betäubungsmitteln vorgesehen. Die ABDA weist darauf hin, dass diese Anpassungen nicht gestrichen sind, sondern gesondert geregelt werden sollen.
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