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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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Alter Streit um Metoprolol Succinat
Berlin - Eine Apothekerin muss 1000 Euro Vertragsstrafe an die AOK Baden-Württemberg zahlen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden und damit einen jahrelangen Streit um falsch abgerechnetes Metoprolol Succinat beendet. Das Gericht sah zwar ein Verschulden bei der Apothekerin, kürzte die Forderungen der Kasse aber deutlich ein. Revision zum Bundessozialgericht (BSG) wurde nicht zugelassen, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.
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