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Berlin - Frage nicht was deine Kammer für dich tut, sondern was du für deine Kammer tun kannst. Ein Apotheker aus Sachsen muss 15.000 Euro als Kammerbeitrag zahlen – obwohl seine Apotheke noch nicht einmal den Durchschnittsumsatz erzielt. Doch laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen (OVG) ist es nicht zu beanstanden, dass auch Einnahmen aus Nebengeschäften zur Bemessung herangezogen werden. Die Idee, einen Sondertarif für Versand-, Klinik- und Großhandelsapotheken einzuführen, verwarfen die Richter.
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