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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
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Steuerhinterziehung
Berlin - Hinterzieht ein Apotheker Steuern, droht ihm gleich doppelt Ärger: mit dem Fiskus und mit der eigenen Aufsichtsbehörde. Im schlimmsten Fall kann er für berufsunwürdig erklärt werden. Das Verwaltungsgericht Aachen hat dies in einem aktuellen Fall aber für übertrieben angesehen und dem Apotheker mit seiner Klage gegen den Entzug seiner Approbation recht gegeben.
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