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Kommentar
Berlin - Deutsche Versandapotheken dürfen weiter diskriminiert werden. Nur weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) angenommen hat, EU-Versender müssten gegenüber den Apotheken vor Ort einen Wettbewerbsvorteil erhalten, bedeutet das aus Sicht des Bundesgerichtshofs (BGH) noch lange keinen Freifahrtschein für die verbliebenen Versandapotheken hierzulande. Mit dem Ausgang des Verfahrens zwischen der Apothekerkammer Nordrhein und der Versandapotheke Apotal können die Apotheker zufrieden sein: Immerhin haben die Karlsruher Richter nicht nur die Preisbindung bestätigt, sondern der Politik auch vor Augen geführt, dass es keine Kompromisse geben kann, kommentiert Alexander Müller.
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