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Urteil zur Inländerdiskriminierung
Berlin - Das Schicksal der Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel hängt am Marktanteil der ausländischen Versandapotheken. Wird ihr Einfluss auf das hiesige Marktgeschehen zu groß, lässt sich der Festpreis auch national nicht mehr begründen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Bis es so weit ist, müssen sich deutsche Versandapotheken aber weiter an die Preisbindung halten. Ein Bonusmodell von Apotal wurde verboten. Allerdings bleibt die klagende Apothekerkammer Nordrhein trotzdem auf ihren Abmahnkosten sitzen.
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