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Apothekenhonorar
Berlin - Anfang November 2017 sickerten erste Details aus dem vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) beauftragten Gutachten zum Apothekenhonorar durch. Kurz vor Weihnachten 2017 veröffentlichte dann das BMWi zum Entsetzen der ABDA das 2hm-Zahlenwerk. Seitdem verstauben die 256 Seiten in den Schubladen des BMWi und auch des Bundesgesundheitsministeriums. Auf Drängen der Grünen könnte sich nun immerhin der Wirtschaftsausschuss des Bundestages damit befassen – nach fast genau einem Jahr am 12. Dezember.
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