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Vertretungsapotheker
Berlin - Immer wieder gibt es Ärger und Diskussion um den Einsatz von freiberuflichen Apothekenvertretern. In Bayern hatte das Oberlandesgericht (OLG) 2013 den Einsatz erlaubt, sofern der Vertrag eine Weisungsbefugnis enthalte. Die Kammer Nordrhein sieht das anders und warnt in einem Musterschreiben zur „Zulässigkeit einer Beschäftigung als freier Mitarbeiter auf Honorarbasis in der Apotheke“ vor der Beschäftigung von Freelancern im Kammerbezirk. Gleichwohl gibt es bei Flying Pharmacist zahlreiche Inserate, in denen Aushilfsapotheker für die Grenzland-Apotheke von Kammerpräsident Lutz Engelen gesucht werden.
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