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  • 04.02.2021 – Zolgensma: Ärzte müssen Daten liefern
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ApoRisk® Branchennachrichten - Pharmazie:


Auflage zur Nutzenbewertung

Zolgensma: Ärzte müssen Daten liefern


Berlin
- Zum ersten Mal verpflichtet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Hersteller, Daten zu seinem Arzneimittel in der klinischen Routine zu erheben und für eine Zusatznutzenbewertung auszuwerten. Mit der sogenannten anwendungsbegleitenden Datenerhebung sollen Informationen zu Nutzen- und Schadenspotential von Zolgensma (Onasemnogen-Abeparvovec), einer neuartigen Gentherapie gegen eine bestimmte Form der spinalen Muskelatrophie (SMA) bei Kindern, gesammelt werden.

Weiterlesen: APOTHEKE ADHOCLink

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