Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Prüfpflicht bis 1. Juli 2021
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
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Stuttgart - Schon am 9. Juli hatte das BfArM bekannt gemacht, dass die EMA Leitlinien zur Vermeidung von Nitrosaminverunreinigugen in Humarnarzneimitteln entwickelt hat. Am 6. August hat die EMA nun ein entsprechendes Q&A-Dokument veröffentlicht. Während letzteres nur 15 Seiten zählt, umfassen die beiden Leitlinien jeweils rund 80 Seiten. DAZ.online hat die interessantesten Informationen herausgefiltert. Die erste Quintessenz: Seit Juli müssen auch biologische Arzneimittel auf Nitrosamine geprüft werden.